Aus einem Rundschreiben der Chorleitung:
Benediktbeuern, den 23.11. 80
Liebe Eltern !
Durch die Erfahrungen bei den letzten Konzerten sehe ich mich veranlaßt, Ihnen nocheinmal grundsätzliche Regelungen beim Tölzer Knabenchor nahe zu bringen:
1. Der Konzertchor setzt sich nur aus den Mitgliedern des Kammerchores zusammen.
Alle anderen Mitglieder des 1. Chores gelten als Aspiranten. Eine Teilnahme an den Proben zieht keine automatische Teilnahme an den Konzerten nach sich.
Die Probenteilnahme dient der Hinführung zum Kammerchor, der Repertoire-Erweiterung, Konzentrationsstärkung und Erwerbung von Routine.
2. Als künstlerisch Verantwortlicher behalte ich mir - wie seit 25 Jahren - vor, am Tag des Konzertes letzte Besetzungsfragen kurzfristig zu entscheiden (dies gilt auch bei Opernbesetzungen).
Ausschlaggebend ist dafür die jeweilige Tagesform des Sängers.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Gerhard Schmidt-Gaden